Begriffserklärung: AG = Auftragsgeber / AN = Auftragsnehmer >>> Du <<< / >>> Ich (D. K.) <<<
Der Veranstalter (AG) wird darauf hingewiesen, das eine Veranstaltung bei der GEMA ordnungsgemäß anzumelden ist (wenn öffentlich!). Dies wird vom AN nicht nachgeprüft. Gebühren an die GEMA oder sonstige Gesellschaften gehen zu Lasten des AG.
Der AN sichert eine ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung zu.
Die Bezahlung ist wie vorher vereinbart ohne jeglichen Abzug, jedoch spätestens nach der Veranstaltung in Bar zu leisten.In Einzelfällen werden wir um Vorauskasse bitten !
Die Bewirtung (Speisen und Getränke) für das Team des AN übernimmt der AG auf eigene Rechnung.
Der AN garantiert für den einwandfreien Zustand seines Equipments.
Wir verwenden nur Originale - Karaoke - Playbacks, keine Kopien !
Der AG sorgt für Ordnung und Sicherheit (in Bezug auf Vandalismus/Schlägereien o.ä.). Eventuelle Schäden an Leib und Gesundheit oder Equipment des AN oder dessen Teams werden vom AG bzw. dessen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang ersetzt.
Der Veranstalter (AG) stellt mindestens 2 abgesicherte Stromkreise (230 V/16 A), eventuell auch Alternativen. An den Standorten für zusätzliche Monitore sind ausreichend Steckdosen bereitzustellen.
Der AG hat bei Open Air Veranstaltungen für angemessenen Witterungsschutz zu sorgen !
Dieses Gewerbe wird nur im Nebenerwerb betrieben ! ! !
Unsere Reihenfolge bzgl. Terminplanung:
1. Arbeit geht vor ! 2. Öffentliche Termine 3. Private Termine
Im Falle einer Verhinderung des AN (kurzfristige Dienstplanänderung, Fernsehauftritt, Unfall, Krankheit, Todesfall, Notfall o.ä.) kann die Veranstaltung ohne Schadensersatzforderungen von Seiten des AN auch kurzfristig abgesagt werden !
Die Gage wird individuell je nach Ausstattung / Länge der Veranstaltung / Wunsch des AG und nach Bemessen des AN festgelegt.
Tarife:
> Für unsere Stammkunden* bleiben natürlich die bekannten Tarife bestehen !> (* mehr als 3 Buchungen seit bestehen unserer Firma) (z.B. Wilsons SW, Kindergarten Burkardroth, TSV Ettleben, etc.)
> Für alle Neukunden haben wir neue, exclusive Tarife !
> Karaoke in Kneipen: 399.- € > für 4 Std. > jede weitere Std.: 105,00 .-€ / Std. >>> Beispiel: > 7 Std. Karaoke in Kneipen >>> 399.- € + 3 Std. x 105.- € = 714.-€ > Karaoke, Alleinunterhalter (AUH), Duo > private Feiern: 105.- € / Std. > (mind. 4 Std. !) >>> Beispiel: > 5 Std. Karaoke / AUH / Duo auf privater Feier >>> 105.- € x 5 Std. = 525.- €
> Bei Neukunden werden wir im Voraus eine Buchungsgebühr von 105.- € per Vorkasse einziehen. Diese wird dann beim Termin mit der Gage bzw. mit dem Tarif natürlich verrechnet.
> weiteres nach Absprache !
Bzgl. Terminplanung sind für uns und natürlich auch für Sie kurzfristige Termine von Vorteil (siehe Nebenerwerb / Verhinderung). Das heißt, wenn der Abstand von Buchung zum Termin 4 - 7 Wochen beträgt. Natürlich planen wir auch längerfristig !
Für unmittelbare Termine sind wir auch jederzeit offen (wenn machbar), das heißt, zum Beispiel: Heute Buchung, morgen Termin.
Aufgrund des Kleinunternehmerstatus wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen ! ! !
Der Veranstalter (AG) erklärt sich mit diesen oben genannten Punkten einverstanden.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht in Schweinfurt !